von Robert Defcon
Mai 1st, 2012

AKTE GEMA (I): Das PRO-Verfahren

Wirtschaftlich steht die GEMA als Chefvertretung von Musikurheberinteressen in Deutschland für eine Erfolgsgeschichte: Einnahmen steigen Jahr für Jahr. Mit einem Umsatz von inzwischen fast einer Milliarde Euro ist die GEMA für die Finanzierung des Musikangebots in Deutschland ein größeres Schwergewicht als sämtliche Musiklabels zusammen. Theoretisch. Die Praxis widerlegt den Anspruch des Industrieschwergewichts. Beispiel: PRO-Verfahren.

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„Seit dem Geschäftsjahr 1998 wird mit Hilfe des statistischen Hochrechnungsverfahrens PRO anhand der durch Programme belegten Aufführungen die Gesamtzahl der Aufführungen pro Werk ermittelt” erklärt die GEMA etwas trocken das in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ohne Mitgliederentscheid eingeführte  „PRO“-Verfahren. Real führt das „statistische” Verfahren zur Benachteiligung von Komponisten, die Eigenkompositionen selbst aufführen (Generation Independent) gegenüber Komponisten, deren Songs (sog. „Standardwerke“) nachgespielt werden (Schlager, Sauflieder, Gassenhauer). Dazu stellte das heutige GEMA-Aufsichtsratsmitglied Jörg Evers 2001 in einem Gutachten fest: „In diesem Bereich und dem Bereich der „Fußgängerzonenmusik“ werden so teilweise Beträge in Millionenhöhe an einzelne Berechtigte ausgeschüttet, dem aber mitunter nur ein vernachlässigungswürdiges, mageres GEMA-Inkasso gegenübersteht“. Und umgekehrt. (http://www.musiker-online.de/newsdetails+M5d76b2d18f6.html)

Evers rechnete damals vor, dass bei einer Indie-Band, die ihr 25jähriges Jubiläum mit neun Konzerten in der Heimatregion feiert, Einzahlungen in Höhe von 17.991 DM an die GEMA nur 243,80 DM Auszahlungen an die Band korrespondieren. Den umgekehrten Fall illustriert GEMA-Kritiker Ole Seelenmeyer (Sprecher des Verbands deutscher Rock- und Popmusiker): Für 21,50 an die GEMA für eine Werknutzung gezahlte Euro erhält Schlagerkomponist Otto Krause eine Auszahlung von 1200 €. „Damit übersteigt die tatsächliche Ausschüttung an Otto Krause das 101-Fache(!) des dafür - im Verhältnis zum tatsächlichen Inkasso - zustehenden Betrages“. Besonders pikant wird diese Information, wenn man weiß, dass Otto Krause höchstpersönlich als GEMA-Aufsichtsratsvorsitzender für die Einführung des neuen Verfahrens verantwortlich war. (http://www.musiker-online.de/Newsdetails.newsdetails.0.html?&tx_ttnews[pointer]=1&tx_ttnews[tt_news]=267&tx_ttnews[backPid]=10&cHash=c4f361f447)

Evers (2001): „Das neue PRO-Verfahren führt also in den meisten Bereichen zu noch größeren Verzerrungen und Ungerechtigkeiten als das alte Verfahren, das aber ebenfalls unbefriedigend ist! Ein neues realitätsbezogenes (Abrechnungs-)Verfahren, das in engerer Korrelation zum Inkasso steht, ist deshalb dringend erforderlich!”

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2005 stellt dazu fest: “Das Vorgehen der GEMA, das PRO-Verfahren nur durch Verwaltungsentscheid einzuführen und nicht auch in der Satzung zu regeln (durch Beschluss der Mitgliederversammlung), erscheint im Hinblick auf die Anforderungen, die sich aus §7 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz hinsichtlich der Festlegung der Verteilungsmodalitäten ergeben, bedenklich.” Eine Mitgliederabstimmung steht bis heute aus.

6 Kommentare »

  1. die gema ist für viele aus aufsichtsratsmitgliedern, vorstand, verwaltungsspitze, ehemalige nomenklatura -angestellte, ausschüsse-mitglieder und ordentliche mitglieder ein idealer selbstbedienungsladen! sie alle haben eines gemeinsam: jeder von ihnen hat sein eigenes,individuelles geschäftsmodell entwickelt,sich am etat der gema skrupellos zu bereichern!

    Comment von Ole Seelenmeyer — 8. Juni 2012 @ 09:39
  2. Es sieht ganz so aus. Aber das werden wir hier die kommenden Wochen Schritt für Schritt auseinander dröseln bis das Gesamtsystem auch für jeden Laien transparent wird. Vielen Dank für Deine großartigen Beiträge zur GEMA auf MOTV, die ich auch jedem Leser der “digitalen Verwerfung” ans Herz legen möchte: http://www.musiker-online.de/GEMA-und-GVL.gema.0.html

    Comment von Robert Defcon — 8. Juni 2012 @ 18:46
  3. Das PRO-Verfahren ist 2012 abgeschafft worden!

    Comment von Benjamin — 22. August 2012 @ 15:05
  4. Es gibt vor allem ein Geschäftsmodell, um an Gema-Geldern zu partizipieren: Erfolgreiche (viel nachgefragte, viel aufgeführte) Musik schreiben! Die, die das nicht schaffen, entladen ihren Neid indem sie behaupten, es sei ein Selbstbedienungsladen. Ein bisschen einfach…

    Comment von Benjamin — 22. August 2012 @ 15:15
  5. Ist auch hier dank eines GEMA-Interviews, das nach dem Artikel erschien, bekannt. Nähere Umstände (wie wird jetzt berechnet) hingegen nicht. So setzt sich die gezielte Strategie der Intransparenz-Erzeugung seitens der GEMA fort.

    Comment von Robert Defcon — 22. August 2012 @ 23:34
  6. Eine weitere Neiddebatte also. Aber darum geht es nicht. Abrechnungen müssen schließlich auch für Topverdiener transparent gestaltet sein Das sind sie nicht. Die Forderung nach Fairness in der Verteilung hingegen ist ein klassisches “Neid-Argument”, wenn man der Logik des FAZ-Wirtschaftsteils folgt: Wenn Kleinkünstler x 5 Euro für zehn Aufführungen seines Stücks erhält (also 50 Cent je Aufführung), Großkünstler y hingegen 1000 € für 500 Aufführungen seines Stücks (also 2 Euro je Aufführung), dann ist der Protest gegen den Verteilungsschlüssel dieser Sichtweise zufolge Neid. Erfolg gibt sozusagen dem Erfolg recht. Wir verfolgen hier hingegen einen einfacheren Ansatz: Mathematik. Großkünstler erhält, diesem Beispiel zufolge, pro Stück vier mal so viel wie Kleinkünstler. Dass es so oder ähnlich ist, wissen wir. Wie es wirklich ist, wissen wir nicht, weil die GEMA (s.o.) ihr Verteilungsreglement verschleiert. Beides: Verschleierung und Verteilungsschlüssel sind inakzeptabel.

    Comment von Robert Defcon — 23. August 2012 @ 00:49

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