von Robert Defcon
Juli 14th, 2012

»Wir wollen konstruktiv arbeiten«. GEMA-Konkurrenz C3S im Interview.

Die GEMA bekommt eine liberale, gesamteuropäische Konkurrenz: Die neue Verwertungsgesellschaft C3S verspricht mehr Demokratie, faire und transparente Abrechnungen für Urheber und einen freieren Umgang mit Lizenzverträgen: Urheber können mit Creative Commons ihre Werke für nicht kommerzielle Kopien und Bearbeitung freigeben. C3S-Mitgründer Wolfgang Senges steht Rede und Antwort.

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Der Körper der GEMA | Acryl auf Glas | Tim Dada | CC 3.0 by nc

Creative Commons (CC) erlaubt es Urhebern, ihre Werke für kostenlose Kopien und Bearbeitungen freizugeben. Ist Musik so überhaupt noch finanzierbar?

Tatsächlich können kommerzielle Strukturen nur Bruchteile des tatsächlich vorhandenen Musikrepertoires abbilden. Zuweilen, weil es nur ein Nischenpublikum interessiert (als Long Tail aber die Masse abbildet), oder weil die rechtliche Situation unklar ist (wer ist der Rechteinhaber? können sich die Rechtsnachfolger einigen? etc).

Traditionelle, exklusive Lizenzverträge sind auf Verknappung und Kontrolle des Angebots ausgerichtet, während Creative Commons an Kopier- und Bearbeitungsmöglichkeiten deutlich liberaler herangeht. Das klingt jedoch wirtschaftlich nicht unbedingt lukrativ.

Während es jedem Creative Commons User frei gestellt ist, seine Werke zur nicht-kommerziellen Vervielfältigung und Aufführung freizugeben, setzt C3S bei kommerziellen Nutzungen an. Unsere Mitglieder können sich entscheiden, an welchen Nutzungen sie verdienen und welche gebührenfreie Nutzungen sie zulassen wollen. Eine Art Hybridform, die in einer Hinsicht nicht-kommerziell, in anderer kommerziell ist. Wir bieten eine Ergänzung zu Creative Commons an.

Wie steht die C3S zu einer Urheberrechtsreform?

Das Interessante an Creative Commons ist, dass es nicht im Gegensatz zum geltenden Urheberrecht steht. C3S funktioniert also gänzlich ohne Rechtsreform. Wenn ich mein Werk nicht für Kopien freigebe, bleibt es also geschützt.

Die Haltung zu einer Urheberrechtsreform innerhalb des C3S-Teams ist sicherlich unterschiedlich. Privat würde ich eine Verkürzung der urheberrechtlichen Schutzfristen und eine fair-use-Regelung ähnlich wie im angelsächsischen Raum für sinnvoll halten.

Wird die Liberalisierung des Lizenzvertragsmodells nicht zwangsläufig eine Abwärtsspirale bei den Lizenzierungspreisen und damit fallende Künstlereinkommen nach sich ziehen?

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Markt entwickelt – insbesondere, weil im Grunde der bestehende Markt um einen zweiten Teilmarkt ergänzt, bzw. dieser ausgebaut wird. Denn die Angebote GEMA-freier Musik existieren ja bereits.

Zu vermuten ist jedoch, dass das Gros der kommerziell verfügbaren CC-Werke zunächst erst an Akzeptanz gewinnen muss. Wie jedes andere Produkt wird der Weg unter Umständen über einen günstigeren Preis gehen.

Teilweise könnte dies aber gerade für Lizenznehmer eine Senkung der bisherigen Preise nach sich ziehen, da die C3S weg von der Pauschallizenz hin zu einer exakten Abrechnung geht. Für die breite Masse der Urheber dagegen bedeutet dies vielleicht nicht eine enorme Steigerung der Einnahmen, aber eine spürbare finanzielle Verbesserung für viele – auch für diejenigen, die heute nichts bekommen.

Was bedeutet Creative Commons konkret für das Geschäftsmodell von C3S?

Das Geschäftsmodell von C3S ruht auf sechs Säulen. Die drei zentralen sind die Mitgliedsbeiträge, die Lizenzeinnahmen sowie die aus der Vermittlung von Inhalten an Lizenznehmer, wie z.B. Agenturen resultierenden Einnahmen. Die Mitgliedsbeiträge kommen dabei nicht so stark zum Tragen, weil wir sie sehr niedrig halten und staffeln wollen. Bei den Lizenzen ist es das Ziel, schrittweise die gesamte auch von der GEMA abgedeckte Rechtepalette anzubieten. Zunächst werden wir uns auf den Online-Bereich konzentrieren und schrittweise einen Lizenztyp nach dem nächsten aufbauen. Wir wollen eine sozial verträgliche Staffelung vorsehen: Bis zu einem gewissen Schwellenwert an Einnahmen von 500 bis 1000 Euro im Monat werden Lizenzeinnahmen zu hundert Prozent an die Urheber ausgezahlt. Erst danach wird ein Prozentsatz an die C3S abgeführt, der mit der Höhe der Einnahmen steigt. Wir rechnen derzeit mit bis zu zehn Prozent. Bei der GEMA sind es für alle Urheber zwischen 15 und 16 Prozent.

Die dritte Finanzierungssäule ist die Vermittlung zwischen Urhebern bzw. Content-Providern und denjenigen, die Content brauchen, Agenturen, Streaming-Anbieter, Filmproduktionen etc. Wir sind mit einer Vermittlungsgebühr beteiligt. Wir sehen momentan ein großes Interesse von Anbietern, mit uns zusammen zu arbeiten.

In Deutschland gibt es mit der GEMA eine äußerst erfolgreiche Verwertungsgesellschaft, die mit 825 Millionen Euro Umsatz (2011) mehr zur Finanzierung des Musikangebots beiträgt als sämtliche Musiklabels zusammen. Ist ein zweite Verwertungsgesellschaft überhaupt notwendig?

Von Creative Commons wird schon länger versucht, mit der GEMA zusammen zu arbeiten. In Frankreich, Dänemark und den Niederlanden waren die Verwertungsgesellschaften offener für Kooperationen. Die dabei heraus kommenden Lizenzmodelle erlauben allerdings Urhebern nicht immer die gewohnten Freiheiten in der Lizenzierung ihrer Werke, die CC ermöglicht. Einzelne Vertreter der GEMA haben bereits unsere Veranstaltungen besucht. Zuletzt haben wir uns 2010 mit der GEMA getroffen, um herauszufinden, ob es nicht vielleicht doch möglich ist, als GEMA-Mitglied Creative Commons Lizenzen zu nutzen. Damals wie nochmals vor einem halben Jahr hat die GEMA hervorgehoben, dass das mit ihr nicht möglich sei. Das war ausschlaggebend für die Gründung der C3S.

Die großen Kritikpunkte an der GEMA sind einerseits der Mangel an Demokratie, andererseits fehlende Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit bei der Abrechnung von Lizenzeinnahmen.

Bei der C3S werden alle Mitglieder stimmberechtigt sein. Zudem führen wir eine 1 zu 1 Abrechnung ein: Gezahlt wird, was real genutzt wird – und dieses Geld wird auch 1 zu 1 an die Urheber ausgezahlt und transparent abgerechnet. Eine 1 zu 1 Abrechnung ist heutzutage technisch möglich, ob im Club- und Live-Bereich, im Rundfunk oder Online.

Was sind die nächsten Schritte?

Im Herbst wollen wir die C3S als Genossenschaft gründen. Allein dafür müssen wir ein Startkapital von 30.000 Euro aufbringen, zusätzlich Notarkosten. Darüber hinaus müssen wir die im kommenden Jahr anstehende Entwicklungsarbeit finanzieren. Das sind Summen, die weder aus eigener Tasche, wie bisher, noch über Crowdfunding abzudecken sind. Darum sind wir auf der Suche nach Investoren und Partnern. In letzter Zeit kommen einzelne Unternehmen und Verbände verstärkt auf uns zu – sowohl national als auch international, Management, Verlag, Streaming, Labels, quer durch die Bank.

Der nächste Schritt ist die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Ziel ist es, eine kritische Masse von beitrittswilligen Urhebern vorweisen zu können, sowie ein stabiles Geschäftsmodell, um vom Deutschen Patent- und Markenamt zugelassen zu werden. Uns liegt keine konkrete Angabe vor, wie viele Mitglieder wir bei Gründung benötigen. Wir gehen von etwa 1000 Urhebern aus.

Hat die GEMA jetzt Grund, sich zu fürchten?

Wir wollen nicht gegen die GEMA polemisieren. Wir wollen konstruktiv arbeiten und eine produktive Alternative anbieten. Die Gründung einer neuen Verwertungsgesellschaft ist jedoch zugleich ein Hebel, um notwendige Reformen bei der GEMA anzustoßen.

Tatsache ist, dass die GEMA und wir uns bei einer Zulassung durch das DPMA einigen müssen, wie der Ablauf der Verwertung aussehen wird. Dies ist gesetzlich verankert; existieren zwei Verwertungsgesellschaften, kann keiner ohne den anderen.

Im Sinne der Mitglieder jeder Verwertungsgesellschaft muss es eine Kontrolle von Werknutzungen geben – wir aber setzen mehr auf Freiwilligkeit und Mitarbeit der Nutzer: Wir werden sicherlich keine Mahnungen an Schulen schicken, die ein Schulfest planen. Auch zerren wir niemanden ohne Vorwarnung vor Gericht. Zunächst wird es immer den direkten Kontakt zur Klärung geben. Stellt sich dabei eine missbräuchliche Nutzung heraus, ohne Einsicht, werden wir ein Verfahren anstrengen. Wie man sich da mit der GEMA auf einen Weg einigt, ist die andere Frage. Korrekt ist: Wenn es eine zweite Verwertungsgesellschaft gibt, kann die bisher geltende GEMA-Vermutung [die Annahme, dass bis zum Beweis des Gegenteils bei Musiknutzungen von der Verwendung von GEMA-Repertoire auszugehen ist – d. Red.] nicht in ihrer jetzigen Form aufrechterhalten werden.

Wir danken für das Gespräch.

2 Kommentare »

  1. gut :)

    Comment von Jens Edlich-Wolfshoefer — 14. Juli 2012 @ 19:23
  2. scheenet ding! weiter so…

    Comment von Kain Schwarz — 16. Juli 2012 @ 13:19

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